Der BuA betr. IGV und der WHO greift zu kurz
Der Bericht und Antrag (BuA) der Regierung, Art. 31/2025 bringt die Entscheidung der Regierung, keinen Widerspruch einzulegen, dem Landtag nur zur Kenntnis. Entschieden hat die Regierung allein. Das ist mehr als störend, da im BuA viele Fragen und Feststellungen der Befürworter des Widerspruchs ohne tiefere Analyse ein...
Von Jochen Hadermann, Triesen