IGV: UNVERBINDLICHE VERTRÄGE UNTERSCHREIBT MAN NICHT!
Nach zahlreichen Leserbriefen sowie zwei Landtagsvorstössen zu den von der WHO geplanten Gesundheitsvorschriften (IGV) hat das «Vaterland» die IGV am 22. April erstmals thematisiert. Die abgeänderten IGV sind am 1. Juni 2024 an der Weltgesundheitsversammlung ohne Abstimmung im sogenannten «Konsens» für angenommen erklärt worden. Sie sind für die Vertragsstaaten verpflichtend, sofern dagegen nicht bis zum 19. Juli 2025 Widerspruch eingelegt wird.
Laut «Vaterland» ist die Kritik unbegründet, weil dadurch ja bloss die globale Gesundheitsvorsorge verbessert werde und die IGV auch gar «nicht rechtsverbindlich» seien. Die Vertragsstaaten seien nicht zu Massnahmen verpflichtet und es benötige auch keine Gesetzesänderungen. Kurzum: Es würde sich für Liechtenstein nichts ändern, weil wir ja bei Epidemien aufgrund des Zollvertrags an die Schweiz gebunden sind.
Von wegen «nicht rechtsverbindlich». Die IGV sind sehr wohl ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag (Wikipedia: «völkerrechtlich bindende Vorschriften»), dies geht auch aus dem Vertragstext hervor. Verträge sind immer rechtsverbindlich, ansonsten müsste man ja keine Verträge machen. Wer unterzeichnet schon irgendeinen Vertrag, wenn gesagt wird, der Vertrag sei nicht rechtsverbindlich? Unverbindliche Verträge braucht es nicht. Und erst recht unterschreibt man diese nicht. Punkt.
Wie das «Vaterland» schreibt, werden die IGV «zurzeit» von der Regierung geprüft. Warum bitte erst jetzt? Unser Verein «Initiative A» hat dazu bereits am 7. Februar 2024 einen Vortragsabend organisiert. Sowohl Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein wie auch Vertreter aller Parteien waren gekommen und nützten das Angebot zu einem Hintergrundgespräch mit dem international gefragten Referenten Philipp Kruse. Einzig der damalige Gesundheitsminister Manuel Frick kam nicht. Frick hat im zweiten Halbjahr 2024 im Landtag mehrfach gesagt, die IGV-Änderungen würden geprüft und die Öffentlichkeit würde danach transparent über das weitere Vorgehen informiert. Von wegen: Manuel Frick hat weder die Aufarbeitung noch die Vorbehalte der Kritiker gegenüber den IGV ernst genommen.
Fazit: Wenn sich durch die IGV eh nichts ändert und diese nicht rechtsverbindlich sind, dann braucht es dazu auch keine vertragliche Vereinbarung, sondern einen fristgerechten Widerspruch. Dies auch, weil Liechtenstein nicht WHO-Mitglied ist und darum weder in den IGV-Prozess eingebunden noch bei der Abstimmung vertreten war.-(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 28. April 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/04/igv-unverbindliche-vertraege-unterschreibt-man-nicht/ https://initiative-a.li/
Bitte, so nicht!!!
Das Vaterland hat in seiner Ausgabe vom 22. April 2025 mit seiner „Berichterstattung“ zu den IGV-Anpassungen selbst den Beweis erbracht, dass es ein Partei- und Regierungsblatt geworden ist ohne jeglichen journalistischen Tiefgang. Das zeigt sich schon im Untertitel auf der ersten Seite und auch im Begleittext auf Seite 5. Es wird einfach die Stellungnahme des Ministeriums für Gesellschaft übernommen ohne eigenen Kommentar.
Die vielen Leserbriefe (mit ausführlichen Begründungen), aber auch die Vorstösse – gemeint sind wohl das Postulat der DpL vom 10.4.25 und die Petition vom 11.4.25, die beide klar und eindrücklich verlangen, dass Liechtenstein zum Schutze seiner Souveränität und zum Schutze der Grundrechte seiner Bürger, Einspruch bei der WHO vor dem 19.7.25 erhebe – werden zwar als „wertvoll“ bezeichnet, hätten aber „keinen grossen Einfluss“ auf den laufenden Prozess der Analyse und Berichterstellung. Auch wenn die Anpassungen der IGV-Anpassungen „sorgfältig analysiert“ werden, sind die Ergebnisse alles andere als unumstritten.
Auf Seite 1 wie auf Seite 5 wird erklärt, dass Bericht und Antrag (BuA) dem Landtag in seiner Junisession vorgelegt wird. Der Landtag kann dann darüber entscheiden, ob er Einspruch einfordert oder ob er den Folgerungen des Ministeriums folgt. Macht er das Letztere, wäre damit eine wahrscheinliche Ueberregulierung verbunden, weil Liechtenstein über den Zollvertrag schon sehr gut abgesichert ist.
Dazu kommt, dass eine kostenneutrale Umsetzung der Kernkapazitäten, wie die Implementierung eines Ueberwachungsstems und technische Massnahmen, realitätsfremd ist. Zu beachten ist auch, dass die Finanzierung der WHO nach dem angekündigten Austritt der USA mit ihren milliardenschweren Beiträgen neu aufgestellt werden muss. Das wird auch Folgen für die IGV-Mitglieder, insbesondere jene mit einem hohen Bruttosozialprodukt/Kopf, haben.“-(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 25. April 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/04/bitte-so-nicht/
IGV der WHO?
Den Leserbrief von Herbert Elkuch im Vaterland vom 23. April 2025 empfehle ich allen, gründlich zu lesen. Vor allem unseren Volksvertretern.
Die WHO ist am 7. April 1948 mit dem Hauptziel gegründet worden, jedem Menschen das Recht auf medizinische Grundversorgung, auf sauberes Trinkwasser und durch sanitäre Anlagen die Gesundheit der Menschheit zu fördern, insbesondere in strukturell schwächeren und unterentwickelten Ländern. Durch die internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) würden einzelne Mitgliedstaaten sich verpflichten, den abgeänderten «Empfehlungen der WHO» Folge zu leisten. Für alle 193 Mitgliedstaaten, die bis zum 19. Juli 2025 keinen Widerspruch einlegen, treten die abgeänderten IGV automatisch am 19. September 2025 in Kraft, auch für die Schweiz und Liechtenstein.
Liechtenstein ist zwar kein Mitglied der WHO, hat aber die IGV mitunterzeichnet. Um die abgeänderten IGV abzulehnen, muss die FL-Regierung bis spätestens 19. Juli 2025 gemäss Art. 59 der IGV im Namen der Bürgerinnen und Bürger Widerspruch einlegen. Die Zeit wird knapp.
Brauchen wir diese IGV der WHO wirklich?-(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 23. April 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/04/igv-der-who/
WHO: Neue Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV)
In der Anpassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) soll Liechtenstein sich verpflichten, eine Kernkapazität zur «Risikokommunikation, einschliesslich des Umgangs mit Fehl- und Desinformation» aufbauen. Dies ermöglicht eine erhebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit. Das ist in unserem Land unwürdig. Über unser verfassungsmässig verbrieftes Recht der Meinungsfreiheit, das Recht Gedanken mitzuteilen, sollte die Regierung der WHO mit einem Vorbehalt übermitteln. Auch die Bevölkerung wünscht Klarheit zur Auslegung dieser neuen IGV-Pflicht.
Ein wichtiger Unterschied zwischen Fehl- und Desinformationen besteht darin, dass erstere zur Meinungsfreiheit gehört. Eine Fehlinformation wird in gutem Glauben weitergegeben, dass sie richtig ist und der Gesellschaft hilft. Es ist schon vorgekommen, dass auch offizielle Informationen sich als unrichtig erwiesen. Die Deutungshoheit der Regierung und der Ministerien ist nicht ausnahmslos absolut, zweifelsfrei und garantiert das Gelbe vom Ei. Das zuständige Ministerium gab letzthin selbstsicher betreffend Fehlinformation zu den IGV bekannt, «auf falsche Informationen richtigstellend eingehen», was letztlich ein Mittel sein kann, gut gemeinte Meinungsäusserungen zu unterdrücken.
Eine Desinformation ist eine bewusste Verbreitung von Unwahrheiten. Gemäss dem aktuellem Koalitionsvertrag der VU und FBP, sollen in Zeiten gezielter Desinformation, verlässliche und unabhängige Informationen bereitgestellt werden. Dies dürfte im Einklang mit den Postulanten der DpL und den Petitionären stehen, deren Anliegen bezüglich der verschärften IGV im Mai-Landtag öffentlich behandelt und beraten werden.
Die neue Regierung ist angehalten, einen begründeten Widerspruch einzulegen, der die verfassungsmässige Meinungsfreiheit sichert und in den Umgang mit Fehl- und Desinformation darlegt. Inhaltlich: Regierung und Behörden informieren aus ihrer Sicht.
Die Bewohner dürfen (dazu) ihre Meinung frei durch Wort, Schrift, Druck oder bildlicher Darstellung gemäss Verfassung Art. 40 äussern, dies ohne Ängste vor dem Risiko eines Gegenangriffes durch die Obrigkeit.
Die Widerspruchsfrist am läuft 19. Juli 2025 ab. -(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 21. April 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/04/neue-internationale-gesundheitsvorschriften-igv-der-who/
Petition gegen WHO-Gesundheitsvorschriften im Mai-Landtag!
Am 11. April 2025 wurde im neu gewählten Liechtensteiner Landtag eine Petition von Uwe Fischer aus Eschen und René Bütler aus Schellenberg eingereicht, die die Regierung von Liechtenstein auffordert, bis zum 19. Juli 2025 Widerspruch gegen die überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) einzulegen. Die Petition kritisiert insbesondere die Einschränkung nationaler Souveränität und die potenzielle Gefährdung demokratischer Entscheidungsprozesse durch die neuen Regelungen.
Sowohl in Liechtenstein und der Schweiz gibt es ein starkes Momentum für einen Widerspruch gegen die IGV-Änderungen der WHO. Durch den Zollvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein gibt es allerdings Abhängigkeiten, die gerade auch durch einen öffentlichen Diskurs Relevanz für das jeweils andere Land haben.
Durch die personellen Änderungen in Landtag und Regierung unter Regierungschefin Brigitte Haas kann eine Aufarbeitung der Corona-Zeit in dieser Legislatur auf die Traktandenliste gesetzt werden. Eine Aufarbeitung entspricht auch dem ausdrücklichen, mehrfach öffentlich geäusserten Wunsch S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein.
Die Initiative A, ein gemeinnütziger Verein in Liechtenstein, unterstützt dieses Anliegen. Sie setzt sich für die Wahrung der nationalen Entscheidungsfreiheit in Gesundheitsfragen ein und betont die Bedeutung demokratischer Prozesse. Die Petition wird in der nächsten Landtagssitzung am 7. Mai 2025 behandelt. Initiative A-(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 15. April 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/04/petition-gegen-who-gesundheitsvorschriften-im-mai-landtag/ https://initiative-a.li/
Petition für den Widerspruch gegen die Int. Gesundheitsvorschriften (IGV)
Die Petitionäre Uwe Fischer und René Bütler haben dem Parlamentsdienst am Freitag, 11.04.2025 eine Petition überreicht. Landtagssekretär Josef Hilti nahm die Petition entgegen. Der Vorstoss hat zum Ziel, dass die Regierung vor dem 19. Juli Widerspruch gegen die IGV einlegt.
Die Petitionäre bitten den hohen Landtag, er möge das Anliegen vieler besorgter Bürger in Behandlung ziehen und nach der Geschäftsordnung des Landtages Art. 50 eine geeignete Massnahme beschliessen:
Die Regierung soll bis zum 19. Juli 2025 Widerspruch einlegen gegen die am 1. Juni 2024 an der WHA (World Health Assembly, Weltgesundheitsversammlung) in Genf im Konsens (ohne Abstimmung) beschlossenen Änderungen, insbesondere gegen diejenigen neuen Vorschriften, die für Liechtenstein nachteilig sind. Liechtenstein soll auch in Zukunft souverän über die eigene Gesundheitspolitik, sowie über allfällige Massnahmen im Falle einer «gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite (PHEIC)», sowie im Pandemiefall in Zusammenarbeit mit der Schweiz entscheiden können.
Informationen zu «IGV ändern? Nein danke – Ihre Freiheit, Ihre Entscheidung!» auf der Webseite IGV.Buergerforum.li-(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 15. April 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/04/petition-fuer-den-widerspruch-gegen-die-int-gesundheitsvorschriften-igv/