Die IGV (2005) regeln die internationale Zusammenarbeit zur Eindämmung von Ereignissen, welche eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit darstellen. Hauptziel der IGV ist die Verhinderung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten, ohne dabei den internationalen Waren- und Personenverkehr unnötig zu behindern. Am 1. Juni 2024 hat die Weltgesundheitsversammlung (WHA) Anpassungen an den IGV (2005) im Konsens verabschiedet. Die Auswirkungen der verabschiedeten Anpassungen für die Schweiz wurden im vorliegenden erläuternden Bericht analysiert. In den IGV in der Vernehmlassungsvorlage sind die Anpassungen fett gedruckt und unterstrichen.
Zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens schreibt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI):
"... Der Bundesrat hat am 13. November 2024 das EDI beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zu den Anpassungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 27. Februar 2025."
Die zahlreichen Stellungnahmen umfassen insgesamt 629 Seiten.
In Liechtenstein hat die Regierung keine Vernehmlassung durchgeführt.
Gegen die Anpassungen kann einzeln oder gesamthaft Widerspruch erhoben werden.
--> Der Landtag (die Vertreter des Volkes) kann die Regierung explizit auffordern, dies innert Frist zu tun.
Vorläufige Übersetzung INTERNATIONALE GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN (2005)
Anpassungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)